Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs nach der Coronabeschränkung
Nachdem wir unsere Vereinstätigkeit aufgrund des Lockdowns im Rahmen der Pandemiebekämpfung vorübergehend einstellen mussten, können wir nun wieder gemeinsam trainieren und die kommende Saison planen.
Keiner weiß wie es im Herbst bzw. Winter aussehen wird, aber wir sehen zuversichtlich in die Zukunft und unternehmen voller Tatendrang die notwendigen Vorbereitungen.
Da der Sportbetrieb in den vergangenen Monaten ruhte, war der Vereinsvorstand bemüht eine Rückerstattung bzw. Aussetzung der Vereinsbeiträge für das Jahr 2021 zu ermöglichen.
Leider gibt es keine Möglichkeit dies zu erreichen, ohne das die Aussetzung der Beiträge schädlich für die Gemeinnützigkeit des Vereins ist. Sowohl unsere Satzung als auch die Satzungen und Bestimmungen des Landessportbundes sowie des Thüringer Volleyballverbandes (Fachverband) lassen dies nicht zu.
Grundsätzlich gilt:
Bei der Mitgliedschaft in einem Verein handelt es sich um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist daher anders zu bewerten als beispielsweise der Monatsbeitrag in einem Fitnessstudio. Der Mitgliedsbeitrag ist daher nicht an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote gekoppelt.